Trainingszeiten

Mi., 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Unterordnungs-Training

Nächste Vorstandssitzung

 

05.11.2024 19 Uhr

 
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Mitgliedschaft

Es besteht die Teilnahme an unseren Übungsstunden mit einer sog. 10er-Karte oder per Mitgliedschaft.

  

1.  10er-Karten

In unserem Verein besteht die Möglichkeit anstatt mit einer festen Mitgliedschaft auch mit einer sog. 10er-Karte an unseren Kursen/Übungsstunden teilzunehmen.

 

Eine 10er-Karte kostet bei uns 40,00 Euro und man kann damit an 10 Übungsstunden teilnehmen, egal bei welchem Kurs.

 

Es wird eine Karte ausgehändigt, die dann dem jeweiligen Trainer/Übungsleiter im jeweiligen Kurs vorzuzeigen ist, damit dieser sie abzeichnet.

 

2. Mitgliedschaft

 

Beitrag:

Anmeldegebühr, einmalig: 25,00 Euro

swhv-Verbandsgebühr, jährlich

  
 pro Jugendlichem:4,25 Euro
 pro Erwachsenen: 8,50 Euro

 

 zzgl. Mitgliedsbeitrag jährlich wie folgt:

 

 

Schüler

Studenten

Rentner

Einzelperson

Familie

1. Quartal Monate 1./2./3.

25,00 Euro

25,00 Euro

25,00 Euro

48,00 Euro

65,00 Euro

2. Quartal Monate 4./.5./6.

18,75 Euro

18,75 Euro

18,75 Euro

36,00 Euro

48,75 Euro

3. Quartal Monate 7./8./9.

12,50 Euro

12,50 Euro

12,50 Euro

24,00 Euro

32,50 Euro

4. Quartal Monate 10./11./12.

6,25 Euro

6,25 Euro

6,25 Euro

12,00 Euro

16,25 Euro

 

 

Der Mitgliedsbeitrag sowie die Verbandsgebühr fallen ebenfalls an, auch wenn es sich lediglich um eine passive Mitgliedschaft handelt.

 

Die Umstellung der Mitgliedschaft von aktiv auf passiv erfolgt in unserem Verein immer zum Jahresanfang, d. h., eine Umstellung von aktiv auf passiv innerhalb eines laufenden Jahres ist nicht möglich.

 

Sobald sich ein Mitglied, welches von aktiv auf passiv gemeldet wurde, sich dann wieder aktiv auf dem Platz befindet, so ändert sich die Mitgliedschaft direkt wieder in eine aktive Mitgliedschaft und die Arbeitsstunden für das gesamte Jahr fallen komplett an.

 

Arbeitsstunden

Arbeitsstunden sind zu leisten im Zeitraum von Januar bis Dezember eines jeden Jahres.

 

Für die Arbeitseinsätze bzw. die Veranstaltungen ist im Vereinsheim ein Buch hinterlegt, in das man sich bitte eintragen sollte, sobald man Arbeitsstunden abgeleistet hat. Am Ende eines jeden Jahres wird aus diesem Buch nämlich die Berechnung der abgeleisteten Arbeitsstunden vorgenommen.

 

Pro Jahr fallen seit dem 01.01.2015 15 Pflichtarbeitsstunden für jedes aktive Mitglied (ausgenommen Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre) an, die mit 5,00 € pro Stunde abgegolten werden, falls die Arbeitsstunden im abgelaufenen Zeitraum nicht geleistet wurden.

 

Je nachdem wann der Eintritt in den Verein erfolgt, berechnen sich die Arbeitsstunden nur für das Eintrittsjahr wie folgt:

 

Mitgliedschaft in Monaten

zu leistende Arbeitsstunden

12

15

11

13,75

10

12,5

9

11,25

8

10

7

8,75

6

7,5

5

6,25

4

5

3

3,75

2

2,5

1

1,25

 

 

Das Entgelt für die nicht geleisteten Arbeitsstunden wird im darauffolgenden Jahr eingezogen bzw. ist bis zum 31.01. des darauffolgenden Jahres zu überweisen. Dies richtet sich danach, ob das jeweilige Mitglied den Jahresbeitrag selbst überweist oder ob dieser per SEPA-Lastschrift eingezogen wird.

 

Arbeitsstunden können nicht von anderen Personen übertragen werden. Auch können diese nicht durch andere Personen abgeleistet werden. Arbeitsstunden sind von Mitgliedern ab 16 Jahren zu leisten, die aktiv mit einem Hund an den Übungsstunden teilnehmen oder als aktiv in unserem Verein gemeldet sind.

 

Hierzu unsere Satzung:

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

[…] 5.0 Alle aktiven Mitglieder ab 16 Jahren haben Arbeitsstunden zu leisten (aktiv ist derjenige, der mit seinem Hund am Training, gleich in welcher Abteilung oder Kurs, teilnimmt). Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden und die Höhe des ersatzweisen Eurobetrages werden vom Vorstand festgelegt.

  

Kündigungsfrist gemäß unserer Satzung:

 

§ 4 Mitgliedschaft

[...] 5.1 Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgten. Die Austrittserklärung muss spätestens bis zum 30. September (Datum des Poststempels) schriftlich durch eingeschriebenen Brief an die Vorstandschaft gerichtet werden, anderenfalls setzt sich die Mitgliedschaft einschließlich der Verpflichtung zur Beitragszahlung für das nächste Jahr fort. [...]

VdH-Hockenheim 0